BUNDjugend  

Hätte, Hätte, Lieferkette

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Das Lieferkettengesetz kommt!

Deutsche Unternehmen kaufen überall auf der Welt Rohstoffe oder andere Waren. Sie bauen in der ganzen Welt Fabriken und verkaufen ihre Produkte auch überall. Was dabei zu kurz kommt: Menschenrechte und Umweltschutz. Der Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesh führte uns das 2013 deutlich vor Augen. Arbeiter*innen vor Ort wird wenig gezahlt und Umweltstandards werden unterlaufen.

Das alles passiert, weil niemand wirklich verantwortlich ist. Ein Lieferkettengesetz könnte das ändern: Unternehmen müssten in ihrer gesamten Wertschöpfungskette – also von Anfang bis Ende in der Herstellung, dem Verkauf und der Entsorgung – Menschenrechte achten und Umweltzerstörung vermeiden. Somit könnten brennende Fabriken, ausbeuterische Kinderarbeit oder zerstörte Regenwälder der Vergangenheit angehören.

Ein Grund zur Freude?

Leider nicht ganz. Der neue Vorschlag der Bundesregierung muss dringend verbessert werden. Denn es fehlen viele wichtige Dinge:

– Unternehmen sollen nicht mehr für die gesamte Wertschöpfungskette verantwortlich sein, sondern nur für direkte Zulieferer
= wenn Aldi, Lidl und Co. also Bananen einkaufen würden, müssten sie nicht schauen, wie auf den Plantagen angebaut und gearbeitet wird

– Unternehmen müssen nicht zivilrechtlich haften
= Opfer schwerer Menschrechtsverletzungen hätten keine Möglichkeit Schadenersatz vor deutschen Gerichten einzuklagen

– Unternehmen müssen die Umwelt nicht schützen
= weder das Artensterben noch das Klima werden durch den aktuellen Vorschlag berücksichtigt

– Unternehmen unter 1000 Beschäftigten sind von dem Gesetz ausgenommen
= ursprünglich sollte das Gesetz für insgesamt 7.900 Unternehmen gelten, nun sind es nur noch 2.900

Was nun?

Gerade wir hier in Hamburg profitieren von weltweiten Handels- und Produktionsströmen. Im Hafen werden jährlich ca. 126,3 Mio. Tonnen Waren umgeschlagen. Doch wir haben keine Ahnung, wie sie produziert wurden. Wir fordern daher:

  • müssen verpflichtet werden, proaktiv entlang ihrer gesamten Lieferkette Menschenrechts-Risiken zu analysieren!
  • die Rechte von Betroffenen durch eine zivilrechtliche Haftungsregelung stärken!
  • es müssen eigenständige umweltbezogene Sorgfaltspflichten eingeführt werden!
  • alle Unternehmen ab 250 Mitarbeiter*innen müssen erfasst werden!

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Fotos: Helge Bendl. Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved.